Seit dem 29. Juli 2026 ist es offiziell: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde vom neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) abgelöst. Für Wohnungsunternehmen und Bestandshalter ändert sich damit einiges auf dem Papier – vor allem die Systematik, nach der neue Heizungen künftig bewertet werden.
Von unseren Kunden haben uns dazu einige Fragen im Hinblick auf die Nutzung der Green Fusion Lösung erreicht. Die wichtigste Antwort vorweg: Für die Zusammenarbeit mit Green Fusion und die Nutzung unserer Plattform ändert sich nichts. Damit Sie trotzdem wissen, woran Sie sind, schlüsseln wir die relevanten Neuerungen hier verständlich auf.
Bislang galt für neu eingebaute Heizungen die bekannte 65-Prozent-Regel: Sie mussten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden, gestaffelt nach dem Stand der kommunalen Wärmeplanung vor Ort. Je nach Gemeindegröße griff diese Pflicht zu unterschiedlichen Zeitpunkten – in Großstädten ab dem 30. Juni 2026, in kleineren Kommunen erst ab dem 30. Juni 2028. Bestehende, funktionierende Heizungen waren davon ohnehin nicht betroffen und genossen weiterhin Bestandsschutz. Mit dem GModG entfällt diese 65-Prozent-Pflicht ersatzlos. Die Kopplung an die kommunale Wärmeplanung fällt damit für diese Vorgabe komplett weg.
An die Stelle der 65-Prozent-Pflicht tritt eine schrittweise steigende Mindestquote für erneuerbare Brennstoffanteile, informell auch "Bio-Treppe" genannt. Sie betrifft neu eingebaute Gas-, Heizöl- und Flüssiggasheizungen:
Für Bestandsportfolios mit älteren Zentralheizungen bedeutet das: Wer nach 2029 einen Kessel austauscht, muss einen steigenden Anteil Biomethan oder vergleichbare erneuerbare Brennstoffe einsetzen – unabhängig vom Stand der kommunalen Wärmeplanung vor Ort.
Im bisherigen GEG war für Wohngebäude ab sechs Wohneinheiten vor allem § 60b maßgeblich, während § 71a primär für Nichtwohngebäude galt. Hier gibt es Veränderungen bei den Paragrafen. Die gute Nachricht aber vorweg: Die Betreiberpflichten zur Heizungsprüfung und -optimierung sowie zum hydraulischen Abgleich bleiben im GModG inhaltlich erhalten:
Nach wie vor gilt also: Verfügt ein Gebäude bereits über eine standardisierte Gebäudeautomation nach § 56 GModG, kann es von der verpflichtenden Heizungsprüfung befreit werden, weil diese Automation die geforderte Transparenz automatisch mitliefert.
Green Fusion ist TÜV-zertifiziert nach dem bisherigen § 71a GEG. Für Wohngebäude, die mit unserer Plattform ausgestattet sind, bestätigt der TÜV damit das Vorliegen einer standardisierten Gebäudeautomation – und die verpflichtende Heizungsprüfung nach § 60b entfällt.
Inhaltlich untermauern wir das über drei Bausteine unserer Plattform:
Der Wechsel vom GEG zum GModG ist für unsere Kunden also keine neue regulatorische Baustelle, sondern eine Bestätigung des eingeschlagenen Wegs.