EEG, GEG, EnSimiMaV, oder: MfG der Bundesregierung

In den letzten Wochen und Monaten hat die Bundesregierung zur Umsetzung der Wärme- und Energiewende einige Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht, viele der Novellen sind auch bereits in Kraft getreten. Allen gemein ist das Forcieren der Maßnahmen zur Erreichung der klimapolitischen Ziele und der Reduktion der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern. In Anbetracht der Tatsache, dass hierzulande mehr als ein Drittel des gesamten Energiebedarfs für das Heizen von Gebäuden und zur Warmwasserversorgung verbraucht wird, stehen nun gerade auch Wohnungsgesellschaften, Contractoren und andere Beteiligten der Immobilienwirtschaft vor der Frage, wie der Spagat zwischen Klimaschutz, gesicherter Energieversorgung und bezahlbarer Transformation gelingen kann. 

Wir wollen in diesem Beitrag die wesentlichen Neuerungen kurz umreißen und eine grundsätzliche Orientierungshilfe geben, damit Sie die strategisch richtigen Entscheidungen treffen und insbesondere auch für Bestandsimmobilien die Weichen für die Zukunft stellen können.

EEG – Erneuerbare-Energien-Gesetz

Ziel der neusten, seit 1.1.2023 geltenden Novelle des EEG ist es, die Transformation zu einer nachhaltigen und treibhausgasneutralen Stromversorgung weiter zu beschleunigen. Das Gesetz regelt die Stromerzeugung aus Solaranlagen, Windenergie, Wasserkraft und Bioenergie und zementiert deren Rolle als Hauptpfeiler der deutschen Stromversorgung und als die Energiequellen der Zukunft. 

Dies gilt auch für die Wärme- und Energieversorgung in Wohngebäuden, d.h., dass die Bereiche Heizung und Klima, Strom aber auch Mobilität (Lademöglichkeit für E-Autos) immer enger zusammenwachsen und somit gemeinsam gedacht werden müssen, Stichwort Sektorkopplung. Durch die Kopplung der verschiedenen Bereiche entstehen komplexere Systeme: Eine heterogenen und dezentralen Energieerzeugung steht vielfältigen Energieverbrauchern mit jeweils unterschiedlichen Lastprofilen gegenüber. Hier bedarf es einer effizienten und robusten Steuerung, d.h., an einem ganzheitlich intelligenten und automatisierten Energiemanagement in den Gebäuden wird zukünftig kein Weg mehr vorbeiführen.

GEG – Gebäude-Energien-Gesetz

Das GEG regelt unter anderem die Anforderungen an die energetische Qualität sowie den Einsatz der erneuerbaren Energien in Gebäuden. Es ist am 1. November 2020 in Kraft getreten und hat die früheren EnEV, das EnEG und das EEWärmeG zusammengefasst. Zum 1.1.2023 wurde es novelliert, Stand April 2023 ist allerdings bereits ein Referentenentwurf für eine weitere Änderung veröffentlicht. Darin wird unter anderem die Vorgabe, dass beim Einbau neuer Heizungen bis auf wenige Ausnahmen nur noch moderne, zukunftsfähige Anlagen auf einer Basis von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien installiert werden dürfen, auf 2024 vorgezogen. Diese hybriden Anlagen müssen, wie bereits oben erwähnt, gesteuert werden. Zudem müssen ab 2025 neue Heizungsanlagen laut Gesetz mit einer Messtechnik zur Erfassung des Energieverbrauchs und der erzeugten Wärmemengen ausgestattet sein sowie über Energieverbrauchs- und Energieeffizienzanzeigen verfügen. 

Um hier nicht nur den regulatorischen Anforderung Genüge zu tun, sondern auch Energie und Kosten sparen zu können, sollte beim Umstieg direkt auf Systeme gesetzt werden, die nicht nur Daten erfassen und anzeigen, sondern diese direkt auswerten und zur Effizienzsteigerung nutzen. Also: nicht nur Monitoring sondern intelligente Optimierung und automatisierte Steuerung. 

EnSimiMaV – Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen

Die im September 2022 in Kraft getretene Verordnung bestimmt, dass bestehende Heizungsanlagen auf Betriebseffizienz geprüft und Maßnahmen zur Betriebsoptimierung und Energieeinsparung ergriffen werden müssen. Detaillierte Informationen und einen Leitfaden zur Umsetzung der Verordnung finden Sie übrigens in unserem Artikel zur EnSimiMaV. Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass die Betriebseffizienz einer Heizungsanlage in erheblichem Maße von äußeren, sich ändernden Einflüssen abhängt. Und auch wenn die einmalige Anpassung der Heizkennline meist erste Ersparnisse bringt, ist es natürlich deutlich wirkungsvoller, die Kellerbegehungen direkt zur Installation einer intelligenten und automatisierten Steuerung zu nutzen.  So lassen sich auch bei Bestandsanlagen nachhaltig signifikante Energie- und Kosteneinsparungen realisieren. 

Fazit

Die Umsetzung der Maßnahmen stellt die Wohnungswirtschaft tatsächlich vor große Herausforderungen. Mit der richtigen Weichenstellungen kann die Situation aber auch als Chance genutzt werden, über die Digitalisierung des Heizungskellers Energieverbrauch, CO2-Emissionen und Kosten zu reduzieren, und gleichzeitig Wertsteigerungen sowie Wettbewerbsvorteile zu erzielen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie nicht nur Auflagen erfüllen, sondern ohne Mehraufwand auch gleich Mehrwert generieren wollen!

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